Lizenzen laut Verpackungsgesetz

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

ab dem 01.01.2019 dürfen laut Verpackungsgesetz nur lizensierte Verpackungen in den Verkauf gebracht werden. Der Erstinverkehrbringer der Verkaufsverpackungen ist verpflichtet einen Lizenzvertrag mit einem Anbieter des Dualen Systems abzuschließen.

Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen und sind über die Registerdatenbank  LUCID unter der Nummer DE 5418194653257 registriert.

Wir würden uns freuen, wenn Sie gemeinsam mit uns daran arbeiten würden Verpackung zu vermeiden oder möglichst lange zu nutzen. Unseren Obsthof Wenz Karton, den Sie kostenlos bekommen oder für die kleineren Einkäufe unsere Obsthof Wenz Tragetaschen zu einem Selbstkostenpreis von 1€ können ein Beitrag zur Müllvermeidung sein.
Gerne können Sie auch eigene Umverpackungen mitbringen, die wir dann für Sie benutzen können.
Des Weiteren bemühen wir uns sukzessive auf kompostierbare Einkaufstüten umzusteigen.

Verantwortlich leben fängt im Kleinen an.

Wir danken Ihnen.